Autor Thema: Steuergesetz  (Gelesen 8859 mal)

Jónas Sigurðsson

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Steuergesetz - 22.06.2011, 09:45
Werte Goden,

die Regierung hat eine Debatte zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt. Die Aussprache dauert 96 Stunden.

Zitat
[Titel auf Eldländisch]
Steuergesetz
1. gr. Allgemeines
(1) Die Republik Eldeyja erhebt zur Finanzierung ihrer hoheitlichen Aufgaben Steuern.
(2) Steuern werden ausschließlich aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer durch Gesetz vorgesehenen Verordnung erhoben.
(3) Steuern, die unberechtigterweise oder falsch erhoben wurden, müssen an den Geschädigten zurückgezahlt werden.
(4) Steuerhinterziehung ist strafbar.

2. gr. Grundsätzliche Steuern
(1) Die Einkommensteuer in Höhe von 35% wird auf sämtliche Löhne und Gehälter oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 75.000 Kronen fällig, wobei stets die Summe aller Löhne und Gehälter zur Berechnungsgrundlage genommen wird..
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat erwirtschaftet.
(3) Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 33% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die durch Kapitaleinsatz, wie Zinseinnahmen, Veräußerung von Aktien o. Ä., entstehen. Solche Gewinne fallen nicht unter die Einkommens- oder die Gewinnsteuer.
(4) Die Mehrwertsteuer in Höhe von 25% wird auf den Rechnungsbetrag fällig, der bei der Veräußerung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen erhoben wird.

3. gr. Weitere Steuern
(1) Die Regierung erhebt durch Verordnung weitere Steuern auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Solche Steuern dürfen eingezogen werden, wenn das Allthing nicht binnen 14 Tagen nach Verkündung der Verordnung widerspricht. Das Allthing kann eine solche Verordnung aufheben.
(2) In außergewöhnlichen Situationen kann die Regierung einmalig eine besondere Steuer zur Finanzierung einer besonderen Maßnahme durch Verordnung erheben, sofern das Allthing in einer ohne Aussprache unverzüglich anzusetzenden Abstimmung zustimmt.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Steuergesetz - 22.06.2011, 22:41
Ich empfinde die Steuern, vor allem die Mehrwertsteuer schon als ziemlich hoch. Wir müssen auch einmal an unsere Unternehmen denken.

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Jónas Sigurðsson

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Steuergesetz - 22.06.2011, 23:31
Ich finde, 3. gr. geht gar nicht. Neue Steuern müssen vom Allthing beschlossen werden. Dass es nur widersprechen darf, und das auch nur zwei Wochen lang, ist mir zu wenig.

Ich halte die Steuern auch für ziemlich hoch, was will die Regierung denn damit alles finanzieren?

Snær Snorrason

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Steuergesetz - 23.06.2011, 01:05
Wir haben der Zeit Staatsausgaben von etwa 1'000'000'000'000 EK, diese müssen gedeckt werden.

Jónas Sigurðsson

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Steuergesetz - 23.06.2011, 01:40
Da hat sich sicher jemand lang am Haushaltsplan verkünstelt, bis so eine runde Zahl rausgekommen ist. ;)

Gibt es eine grobe Aufstellung, wofür welcher Teil der Billion draufgeht?

Snær Snorrason

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Steuergesetz - 23.06.2011, 02:24
Alleine für Bildung und Gesundheit gehen 193'672'512'272 EK drauf, hinzu kommen Renten mit etwa 218'4835'00'000 EK, dann noch Zinsen, Straßen, Personal, Gebäude usw.


Es läppert sich zusammen...

*so* Zahlen unter Vorbehalt. Auf die Uhr seh. *so*

Finja Wilmerdottir

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Steuergesetz - 23.06.2011, 07:50
Wir haben es hier mit einem modernen und innovativen Steuersystem zu tun das durch seine unkomplizierte Struktur und niedrige Belastung der Bürger und Unternehmen hervorsticht.
Das Steuern zur Finanzierung der zahlreichen Staatsaufgaben benötigt werden dürfte niemand bestreiten.
Wir haben es hier mit Topmodernen Flat-Taxes ohne jede Progression zu tun welche durch seinen Freibetrag sicherstellt das geringere Einkommen geschont werden.
Sollte hier unser Fundamentaloppositioneller tatsächlich behaupten wollen das unser Parlament nicht in der Lage ist innerhalb von langen 14 Tagen Verordnungen zu widersprechen? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleciht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.
Solchen kleinlichen Bedenkenträgern sei gesagt das der Staat hiermit eine flexible Möglichkeit hat Ihre exekutiven Aufgaben auch in Notsituationen jederzeit vollumfänglich erfüllen zu können. Ich vermute mal wenn aufgrund einer Naturkatastrophe sein eigenes Haus absäuft ist er der erste der nach schnellen unbürokratischen Lösungen kreischt. Dies ist dank dieses genialen Gesetzes problemlos möglich - es sei denn das Parlament hätte etwas gegen die Hilfe für ohne Verschulden in Not geratene Bürger einzuwenden, dann kann es das hiernach auch problemlos machen.
Man beachte das von diesen geringen Steuern, neben allen anderen, auch Solzial und Gesundheitsfürsorge mitfinanziert werden! Insofern haben wir extrem knapp kalkuliert, zum Wohle der Bürger und Wirtschaft.

Dieses Steuergesetz wird einen neuen Wachstumsschub auslösen der unser Land in noch nie gekannter Weise beflügeln wird. Ich rechne auch mit Problemen, insbesondere ob die ganzen neuen Stellen in der Wirtschaft überhaupt besetzt werden können, aber das schaffen wir auch.

Jónas Sigurðsson

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Steuergesetz - 23.06.2011, 09:51
Es geht ja nicht vor allem um die 14 Tage, sondern um das Widerspruchsverfahren an sich. Ich finde, es sollte schwerer sein, die Steuern zu ändern als sie so zu lassen wie sie sind. Mit diesem Entwurf wird das genau umgedreht: Wenn man die Steuern nicht ändern will, muss man extra einen Antrag einbringen. Bei einem Patt in der Abstimmung wäre die Änderung beschlossen. Und so weiter. Es ist ja auch bei anderen Gesetzen aus gutem Grund so, dass das Allthing sie beschließt und nicht die Regierung erstmal einfach irgendwas in Kraft setzen kann und das Allthing darf zusehen, dass es widerspricht, wenn es ihm nicht passt.

Zum ganzen Rest: Was hast du geraucht, Finja? Das Zeug muss gut sein.

Finja Wilmerdottir

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Steuergesetz - 23.06.2011, 10:43
Reine Nebelkerzen die einer faktischen Betrachtung nicht standhalten.
Die Regierung erläßt hier keine Gesetze sondern Verordnungen, das Steuergesetz als solches mit allen grundlegenden Steuern ist genauso ein Gesetz wie jedes andere.
Desweiteren wird hier eigentlich sogar die Kompetenz des Parlamentes erhöht! Denn gegen normale Verordungen gibt es solch ein einfaches Widerspruchsrecht nicht. "Der Ministerpräsident erlässt die zur Vollziehung der Gesetze nötigen Verordnungen. Dieses Recht kann er auf weitere Behörden übertragen."
Wir würden unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht gerecht wenn wir hier nicht die Möglichkeit einbauen würden schnell und flexibel auf mögliche Krisen reagieren zu können.

Jónas Sigurðsson

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Steuergesetz - 23.06.2011, 11:06
Die Kompetenz des Allthings wird sicher nicht erhöht, das Allthing kann nämlich sowieso schon alles. Gesetze stehen immer noch über Verordnungen.

Und ich glaube kaum, dass eine Steuererhöhung so dringend sein kann, dass man die Abstimmung im Allthing nicht abwarten kann. Das ist vielleicht für unvorhergesehene Ausgaben so, aber bei den Einnahmen muss nichts überstürzt werden. Steuern werden ja sowieso nicht täglich abgerechnet (der Entwurf sollte dazu übrigens was sagen, monatlich wäre wahrscheinlich sinnvoll), und bis zum nächsten Monat ist auch ein anständiges Gesetz machbar.

Oder sollte hier unsere Oberlehrerin tatsächlich behaupten wollen, dass unser Parlament nicht in der Lage ist, innerhalb von ein paar Tagen das Steuergesetz zu ändern? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleicht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.

Snær Snorrason

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Steuergesetz - 23.06.2011, 12:12
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=4877#post4877'
Oder sollte hier unsere Oberlehrerin tatsächlich behaupten wollen, dass unser Parlament nicht in der Lage ist, innerhalb von ein paar Tagen das Steuergesetz zu ändern? Man sollte seine eigene Schlafmützigkeit vielleicht nicht unbedingt auch auf den kompetenten Rest des Parlamentes übertragen finde ich.

Dieses Argument spricht jedoch für die Widerspruchsreglung.

Finja Wilmerdottir

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Steuergesetz - 23.06.2011, 12:16
Auf der einen Seite rumjaulen das Parlament sei problemlos in der Lage binnen kurzem eine Steuererhöhung zu beschließen, auf der anderen Seite aber erstmal rumheulen binnen 14 Tage könne es keine Verordnung kassieren weil es dann ja von sich aus tätig werden müsse - nein das geht ja gar nicht das sich ein Abgeordneter zu etwas selbständig aufrafft - meint unser Gegen-alles-Kollege. Ich glaube nicht das diese Ansicht sonst weit verbreitet ist.

Und leider muß ich Dich andauernd belehren, weil Du offensichtlich intellektuell Probleme hast die tatsächliche Lage zu begreifen. Das Parlament kann eben nicht jedes Gesetz beschließen, es gibt da ein Vetorecht des MP ... da hier aber ausdrücklich eine Widerspruchsmöglichkeit gegen eine Verordnung durch das Parlament vorgesehen ist, ist das ganze durchaus eine Ausweitung der Möglichkeiten des Parlamentes.

Hat ggf. noch jemand substantielle Hinweise, Anmerkungen etc. zum Gesetz?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Steuergesetz - 23.06.2011, 12:25
Ich würde mir wünschen 2. gr. 2 anzupassen, die monatlichen Steueraufwendungen erscheinen mir investitionshemmend, ich würde mir die Abgabe Quatals- oder Halbjahresweise wünschen.

Zitat
2. gr. Grundsätzliche Steuern
[...]
(2) Die Gewinnsteuer in Höhe von 30% wird auf sämtliche Gewinne fällig, die ein Unternehmen in einem Monat Quatal/Halbjahr erwirtschaftet.

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
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Finja Wilmerdottir

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Steuergesetz - 23.06.2011, 12:50
Das ist in der Tat ein nicht unberechtigter Hinweis. Halbjährlich könnte ich mir durchaus vorstellen, ggf. wäre sogar Jährlich nicht unsinnig.

Jónas Sigurðsson

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Steuergesetz - 23.06.2011, 12:56
Finja, auf deine Provokationen gehe ich hier nicht weiter ein. Ich beschränke mich jetzt darauf, mit Leuten wie Snær oder Thelma zu diskutieren, die an der Sache interessiert sind.

Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=4878#post4878'
Dieses Argument spricht jedoch für die Widerspruchsreglung.
Nein, es spricht dafür, dass das überhaupt kein Argument in irgendeine Richtung ist. Was die Geschwindigkeit angeht nehmen sich ein neues Gesetz und die Widerspruchsregelungen nichts.

Deswegen sehe ich auch keine Rechtfertigung, der Regierung dort Sonderrechte zuzugestehen, wenn es auf dem normalen Weg genauso schnell geht.