Autor Thema: Gespräch mit Seiner Exzellenz, Roland von Berg, Dreibürgen  (Gelesen 15532 mal)

Roland von Berg

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Als Polpartner müssten wir aber eine solche Maßnahme mittragen, oder austreten, sofern sie einmal beschlossen ist. Das können wir nicht tun, sofern es sich um einen Partner innerhalb der nordischen Allianz handelt.

General der Infanterie Roland von Berg Reichsfürst und Graf von Fehrbellin

Jónas Sigurðsson

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Ich weiß nicht, was du genau mit mittragen meinst, aber selbst wenn ich mir die ungünstigste Interpretation vorstelle, sehe ich ein Mittragen höchstens sehr indirekt dadurch, dass man den Hochkommissar mitgewählt hat oder ähnliches.

Konkret reden wir doch von Artikel 11, oder?

Zitat
Artikel 11 - Sicherung der Neutralität der Polgebiete

(1) Sofern eine gem. Art. 10 abgehaltene Inspektion oder Luftbeobachtung zu dem Schluss kommt, dass gegen die Entmilitarisierung der Arktis oder der Antarktis gem. Art. 3 oder gegen das Verbot der militärischen Schifffahrt gem Art. 8 Abs. 2 oder dem Verbot des Abbaus der natürlichen Ressourcen gem. Art. 7 dieser Übereinkunft verstoßen wird, dies innerhalb des Hohen Rates gem. Art. 10 Abs. 1 S. 1 bzw. Art. 10 Abs. 4 S. 2 mindestens 14 volle Tage - gerechnet ab dem Zeitpunkt der Information des Hohen Rates durch den Hohen Kommissar - diskutiert wurde sowie eine weitere, nach der besagten Frist von 14 Tagen durchgeführte Inspektion explizit - im Sinne einer Beantwortung mit Ja oder Nein - zu dem Schluss kommt, dass der entsprechende Verstoß weiterhin besteht, so ist es dem Hohen Kommissar erlaubt, ein Mandat zur Durchsetzung der Entmilitarisierung der Arktis oder Antarktis oder des Verbotes der militärischen Schifffahrt oder des Verbotes des Abbaus der natürlichen Ressourcen mit militärischen Mitteln zu erteilen.

Roland von Berg

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Richtig. Aber wenn die Organisation als ganzes eine Resolution erlässt, können wir nicht glaubwürdig machen, dass uns das nichts angeht, weil wir ja dagegen gestimmt haben. Wir müssten also im Fall einer Konfrontation mit ienem unserer Allianzpartner, entweder die Allianz oder die Polkonvention verlassen, eine Entscheidung, die bei uns anders ausfallen würde, als bei Anturien.

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Jónas Sigurðsson

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Ich möchte ja nicht über eure Allianzen urteilen, aber ein Bündnis, das bedroht ist, wenn am Partner Kritik geübt wird, erscheint mir nicht besonders eng. Ich würde es in einem solchen Fall - der ja hoffentlich ohnehin nicht eintritt - sogar als meine freundschaftliche Pflicht ansehen, den Partnerstaat auf sein falsches Verhalten hinzuweisen.

Was mich jetzt aber interessieren würde, ist, wie konsequent ihr diese Argumentation verfolgt. Bedeutet die Nordische Allianz für euch mehr oder weniger, dass ihr zu Isolationismus verpflichtet seid? Fast jede Gruppe von Staaten, mit der man sich gemeinsam an den Tisch setzt, könnte doch theoretisch gemeinsame Erklärungen verabschieden, die sich gegen einen Bündnispartner richten. Kann Dreibürgen also gar nicht mehr an internationalen Gremien beteiligt sein, ohne in Konflikt mit den Bündnisverpflichtungen zu kommen?

Roland von Berg

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Dreibürgen kann Erklärungen verabschieden, aber es kann kein militärisches Mandat mittragen und nicht Mitglied in einer Organisation sein, die ein militärisches Mandat gegen einen Partnerstaat der NA durchsetzen würde.

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Jónas Sigurðsson

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Was die Polkommission ja nicht tut, zum einen weil sich deren Mandate nur auf die Arktis bzw. Antarktis beziehen können, zum anderen weil militärische Maßnahmen von der überwiegenden Mehrheit gar nicht gewollt sind.

Roland von Berg

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Wir interpretieren das etwas anders. Ich fürchte in diesem Thema können wir auch keine Einigung erzielen.

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Jónas Sigurðsson

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Das hatte ich ja schon vermutet als du was von Werben gesagt hast. Aber erstens will ich mir nicht vorhalten lassen, dass ich es nicht versucht hätte, und zweitens und noch viel wichtiger, versuche ich zu verstehen, wie Dreibürgen tickt, wenn ich das mal so salopp formulieren darf. Ich muss zugeben, ich habe jetzt zwar eine vage Idee, aber verstehe es noch nicht ganz.

Aber wenn du lieber das Thema wechseln würdest, was denkt man denn in Dreibürgen über die Änderungen, die es anscheinend mit der G4 im Moment gibt?

Roland von Berg

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Wir bewerten diese Entwicklungen der Öffnung durchaus positiv, wenn wir auch den Kurs der DU, sich dauerhaft zurückzuziehen nicht begrüßen. Wir alle müssen an einer gemeinsamen, friedlichen Welt arbeiten. Dabei ist Isolationismus meistens nicht hilfreich. Seine Majestät selber hat bereits im Juli angekündigt persönlich nach Astor zu reisen und den Präsidenten zu treffen, was nun, durch den Regierungswechsel in den VSA verzögert wurde. Ich sehe im vergleichsweise offenen GX-Modell eine Möglichkeit, eine Institution zwischen dem offensichtlich zahnlosen RdN und dem exklusiven Zirkel der G4 und hoffe, dass sich dieses System durchsetzt. Wie siehst du das?

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Jónas Sigurðsson

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Wenn ich es recht verstanden habe, sieht die astorische Idee ja zwei unterschiedliche Organsiationen oder Gruppen vor. Ich gehe davon aus, dass wir aufgrund unserer Größe mit der "Sicherheitskonferenz" sowieso nichts zu tun haben werden. Ich denke, sie könnte die Rolle dieses Zwischendings zwischen G4 und RdN einnehmen, allerdings nicht, wenn ihr nur Astor, Dreibürgen und Albernia angehören. Dabei würde als RdN-Komponente fehlen, dass es eine globale Runde ist.

Die zweite Gruppe sieht eine Gesprächsplattform aller Staaten "des Westens" vor. Ich kenne die astorische Definition dafür nicht, aber die eldländische Außenpolitik konzentriert sich auf unsere Nachbarn und da sehe ich grundsätzlich schon Überschneidungen. Allerdings sehe ich dieser Runde dann die sicherheitspolitische Komponente der G4 nicht so stark vertreten, so dass man das vieleicht unabhängig vom bisherigen Format sehen muss.

Roland von Berg

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Ich persönlich finde die Idee des "Westens" merkwürdig, nun vor allem da Dreibürgen recht weit im Osten liegt und wir historisch gewachsene Kontakte mit Staaten wie Futuna haben. Gleichzeitig halte ich nicht viel vom Konfrontationskurs. Das Gelbe Reich sollte in meinen Augen, in jedem Fall zur GX und ihrem Sicherheitsrat gehören, dürfte es doch nach Dreibürgen die zweitgrößte Militärmacht auf der Welt sein. Allerdings kann ich da leider nicht aus offizieller Position sprechen.

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Jónas Sigurðsson

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In Dreibürgen sind also konkretere Pläne auch noch nicht bekannt?

Roland von Berg

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Seine Majestät ist auf Staatsbesuch in Astor. Selbst wenn ich näheres wüsste, dürfte ich es zu diesem Zeitpunkt nicht sagen, bis der Kaiser etwas darüber bekannt gegeben hätte. Ich bin immerhin auch sein Sicherheitsberater und muss in der Hinsicht solche Sachen im Endeffekt für mich behalten, sonst passiert so etwas wie in Andro, wo die Presse Dinge ausplaudert, die aus laufenden Gesprächen kommen.

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Jónas Sigurðsson

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Schade, aber nachvollziehbar.

Roland von Berg

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Damit wir hier auch einmal weiter kommen, habe ich folgenden Entwurf für einen Grundlagenvertrag mitgebracht. Nichts spektakuläres, Anerkennung unserer Grenzen und Territorien, Botschafteraustausch, Verpflichtung zur friedlichen Konfliktlösung, wobei militärische, paramilitärische und geheimdienstliche Aktivitäten wohl für euch auch ohne Vertrag kaum in Betracht kommen.

Zitat
Grundlagenvertrag zwischen der Republik Eldeyja und dem Kaiserreich Dreibürgen

Artikel I - Ziel
(1) Dieser Vertrag regelt die grundsätzlichen diplomatischen Beziehungen zwischen der Republik Eldeyja und dem Kaiserreich Dreibürgen, im folgenden als Vertragsparteien bezeichnet.
(2) Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Integrität des Territoriums des Vertragspartners zu achten.
(3) Die Vertragspartner erklären, dass sie ihre diplomatischen Kontakte pflegen und vertiefen möchten.

Artikel II - Beziehungen
(1) Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen mindestens als "neutral" oder dem Sinnverwandt ein.

Artikel III - Botschaften
(1) Die Vertragsparteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
(2) Die Vertragsparteien ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
(3) Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.

Artikel IV - Konfliktregelung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg zu regeln.
(2) Militärische, Paramilitärische oder Geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik und ein aktiver Meinungsaustausch sind erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat dies im berechtigten Fall verlangt.

Artikel V - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsparteien kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.

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