Autor Thema: Verstaatlichungsgesetz  (Gelesen 12130 mal)

Jónas Sigurðsson

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Verstaatlichungsgesetz - 02.11.2015, 21:22
Werte Goden,

der Gode Ingimundur hat eine Debatte zum folgenden Gesetzesentwurf beantragt. Die Aussprache dauert 168 Stunden.
 
Zitat
Lög um þjóðnýtingu
Verstaatlichungsgesetz

1. gr. Die Verstaatlichung
(1) Auf Beschluss des Allthing können ganze Industriebranche, einzelne Unternehmen und andere Gewerbeformen verstaatlicht werden (Im folgenden werden Unternehmen und andere Gewerbeformen als Betrieb zusammengefasst). Der Beschluss zur Verstaatlichung darf der absoluten Mehrheit (mehr als die Hälfte) der Stimmen des Allthing.
(2) Die Verstaatlichung einer Industriebranche gilt für alle Betriebe die Teil der zu verstaatlichen Industriebranche sind. Bei Betrieben, die sich an mehreren Industriebranchen beteiligen und sich dadurch an der zu verstaatlichen Industriebranche beteiligen, entschiedet der Allthing, ob das gesamte Unternehmen oder nur der Teil der an der zu verstaatlichen Industrie teilnimmt verstaatlicht wird. Dies gilt nicht für Betriebe die Hauptsächlich an der zu verstaatlichende Industriebranche beteiligen, sich allerdings in anderen Industriebranchen beteiligen, sie werden vollständig verstaatlicht.
(3) Mit Inkrafttreten des Beschlusses ist das Unternehmen verstaatlicht.

2. gr. Betriebliche Änderungen, Entschädigungen und andere Folgen der Verstaatlichung
(1) Eine Verstaatlichung eines Betriebes hat zur folge, dass alle Anteilhaber und-oder Inhaber der verstaatlichen Betriebe/des verstaatlichten Betriebs ihre Anteile oder ihr Eigentumsrecht an dem Betrieb/den Betrieben verlieren. Das Eigentumsrecht wird an die Republik Eldeyja übertragen.
(2) Mit der Verstaatlichung eines Betriebes werden die Geschäftsführung, der Vorstand und der Aufsichtsrat suspendiert, die Leitung des Unternehmens fällt an das Amt des Ministerpräsidenten. Dieser Ernennt die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrats ernennt. Das Allthing muss die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates bewilligen.
(3) Hat ein zu verstaatlichender Betrieb in letzter Zeit auf Kosten der Allgemeinheit gelebt oder wird aufgrund moralisch verwerflicher, gesellschaftsfeindlicher oder anderer dem Volkswohl oder der dem Wohl der Volkswirtschaft Aktionen verstaatlicht oder Aufgrund von Wirtschaftskriminalität, erfolgt bei der Verstaatlichung keine Entschädigung an die Inhaber und-oder Anteilhaber des Betriebs. Ansonsten wird eine angemessene Entschädigung vom Ministerpräsidenten festgestellt und an die Inhaber und-oder Anteilhaber ausgezahlt, gegen die Höhe der Entschädigung steht der Rechtsweg offen.
(4) Die Struktur Leitung eines verstaatlichten Betriebs kann auf Beschluss des Ministerpräsidenten mit Genehmigung des Allthing geändert werden.

3. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser, Wärme und medizinischer Dienstleistung, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel, das Öffentliche Schulwesen, den Vertrieb von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwaren.
(2) Die Republik Eldeyja übt ihr Monopol über die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Wärme über einzelne den Kommunen gehörenden Stadtwerken aus, die von der Republik koordiniert, bei finanziellen Schwierigkeiten der Kommune finanziert oder gefördert werden. Die Republik unterstützt die Kommune auch bei anderen Problemen zum Erhalt oder Ausbau der Stadtwerke. Die Produktion von Strom, die Aufbereitung von Trinkwasser und die Produktion oder Bereitstellung von Heizmitteln ist alleiniges Monopol der Republik Eldeyja und dient der Versorgung der kommunalen Stadtwerke, jeder anderweitige Einsatz dieser Ressourcen bedarf der Genehmigung des Allthing.
(3) Das Monopol der Republik Eldeyja über die Versorgung mit medizinischer Dienstleistung erstreckt sich über den gesamten Gesundheitssektor einschließlich des Pharmabereichs und der Krankenversicherung. Näheres Regelt ein anderes Gesetz.
(4) Das Privatschulwesen wird durch den 1. mgr. nicht aufgehoben.
(5) Die Republik übt ihr Monopol bezüglich des Vertriebs von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren über einen staatlichen Einzelhandel, dem Áfengis- og tóbaksverslun ríkisins aus. Die Produktion und Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren untersteht der staatlichen Aufsicht.

4. gr. Schlussbestimmungen
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes können durch Erweiterungsgesetze ausgebaut werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Der Antrag des Goden ist nur in der Form und bezüglich Druckfehlern korrigiert, aber inhaltlich unverändert.

Verstaatlichungsgesetz - 03.11.2015, 21:29
Werte Goden,

ich glaube zwar, dass der Antrag selbstredend ist, doch werde ich natürlich gerne zu meinem Antrag Stellung nehmen:

Wir haben eine ziemlich Freie Marktwirtschaft, ohne ins Detail zu gehen oder es zu kommentieren, mache ich diese Feststellung und belasse es dabei, worin wir uns sicherlich einzig sind.

Es gibt die Möglichkeit der Verstaatlichung und daher auch den Wunsch das entsprechende Verfahren gesetzlich festzulegen, dass soll dieses Gesetz mit den ersten beiden Artikeln machen: Die Verstaatlichung regeln und den Prozess beschreiben und damit verbindlich festzulegen.

Dann kommt Artikel 3, er sichert das staatliche Monopol auf Elementare Lebensbedürfnisse wie die Versorgung mit Wasser, Elektrizität und Wärme, sowie die Krankenversorgung und auch elementare Dienstleistungen, mit der u.a. einfach zu Funktionieren hat und daher im staatliche Hände gehört, da der Staat nun mal keinen Wettbewerb betreibt, wie die Post und der ÖPV. Dann gibt es noch das Monopol auf den Vertrieb von "Alkohol" und Tabakwaren, dieses Monopol sehe ich einfach u.a. aus Sicherheitsgründen als notwendig an, kann aber gerne auch dazu genauer werden, wenn gewünscht.

Artikel 4 sind die Einfachen Schlussbestimmungen: Kein Gesetz ist jemals wirklich perfekt, daher Erweiterungsgesetze, u.a. plane ich hier ein Gesetz über die Krankenversicherung, damit auch diese genauer geregelt ist.

Ich bin nicht wirklich auf meine Intensionen eingegangen da ich, wie gesagt, hoffe, dass der Antrag selbsterklärend ist. Auf Nachfrage stehe ich bereit zu antworten.

Jónas Sigurðsson

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Verstaatlichungsgesetz - 03.11.2015, 22:41
Ich muss sagen, dass mir weder im Gesetzestext selbst noch in deiner Erklärung die Motivation dafür recht deutlich wird, Ingimundur.

Mein Eindruck ist, dass der größte Teil des Entwurfs reine Symbolpolitik ist. Das Allthing kann mit und ohne diesem Gesetz Verstaatlichungen beschließen, Allthingsbeschlüsse haben nämlich Gesetzesrang. Die Frage, die wir also beantworten müssen, ist, ob wir dieses Symbol befürworten. Für mich wäre so ein Beschluss ein Zeichen, dass Privatbesitz in Eldeyja nicht mehr garantiert ist und das halte ich für ein falsches Signal. Eldeyja hat bisher weder hemmungslosen Kapitalismus noch einengenden Sozialismus praktiziert und ist mit seinem Weg gut gefahren. Eine grundsätzliche Änderung von diesem Kurs braucht meiner Meinung erst einmal echte Argumente.

Das staatliche Infrastrukturmonopol festzuschreiben könnte ich unter Umständen unterstützen. Dazu zähle ich aber nicht Heizmittel. Den medizinischen Bereich sehe ich als unabhängiges Thema an, das man hier nicht andeutungsweise hineinpacken muss, um dann doch nicht konkret zu werden, was das genau bedeutet. Beim Alkohol fehlt mir auf jeden Fall noch eine Regelung für den Ausschank in Gaststätten.

Soweit mal für jetzt. Wenn es danach aussieht, dass wir uns inhaltlich auf etwas einigen können, hätte ich auch noch ein paar handwerkliche Anmerkungen.

Agnar Bróðirsson

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Verstaatlichungsgesetz - 04.11.2015, 07:52
Sollen die Eldländer leise und langsam in den Sozialismus geführt werden? Am Ende entscheidet der Staat auch noch, dass man jeden Abend nur noch zwei Biere trinken darf und Fram und KR ja eigentlich fusionieren könnten!

Jónas Sigurðsson

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Verstaatlichungsgesetz - 04.11.2015, 19:43
Du hoffst wohl, dass Fram auf diese Weise endlich auch mal einen Titel holt? ;)

Agnar Bróðirsson

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Verstaatlichungsgesetz - 05.11.2015, 09:15
Da bleiben wir lieber bis in alle Ewigkeit ohne Titel ;)

Jarle Dagurson

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Verstaatlichungsgesetz - 05.11.2015, 19:55
Sim-Off: Komme erst zum WE dazu zu antworten.

Jónas Sigurðsson

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Verstaatlichungsgesetz - 05.11.2015, 22:24
Und ich bin wiederum über das Wochenende weg. Deswegen schlage ich vor, dass wir eine Verlängerung der Aussprache um eine weitere Woche beschließen. Bitte gebt eure Zustimmung oder Ablehnung dazu bekannt, die Aussprache wird gemäß Lög um Alþingi verlängert, wenn es die Mehrheit verlangt.


Verstaatlichungsgesetz - 07.11.2015, 15:43

Jónas Sigurðsson

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Verstaatlichungsgesetz - 09.11.2015, 22:56
Die Ausprache wird bis 16. November verlängert.

Ingimundur, möchtest du als Antragsteller nicht noch auf meine Stellungnahme eingehen?

Verstaatlichungsgesetz - 10.11.2015, 11:29
Ich verstehe deine Ausführungen Jónas und finde sie angebracht, daher möchte ich meinen Antrag entsprechend abändern, bis auf die Öffentliche Versorgung. Die Medizinische Versorgung habe ich auch raus-genommen. Ist dies vielleicht eine Möglichkeit einen Kompromiss zu finden?

Zitat
Lög um þjóðnýtingu
Verstaatlichungsgesetz

1. gr. Betriebliche Änderungen, Entschädigungen und andere Folgen der Verstaatlichung[/i]
(1) Eine Verstaatlichung eines Betriebes hat zur folge, dass alle Anteilhaber und-oder Inhaber der verstaatlichen Betriebe/des verstaatlichten Betriebs ihre Anteile oder ihr Eigentumsrecht an dem Betrieb/den Betrieben verlieren. Das Eigentumsrecht wird an die Republik Eldeyja übertragen.
(2) Mit der Verstaatlichung eines Betriebes werden die Geschäftsführung, der Vorstand und der Aufsichtsrat suspendiert, die Leitung des Unternehmens fällt an das Amt des Ministerpräsidenten. Dieser Ernennt die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrats ernennt. Das Allthing muss die neuen Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates bewilligen.
(3) Hat ein zu verstaatlichender Betrieb in letzter Zeit auf Kosten der Allgemeinheit gelebt oder wird aufgrund moralisch verwerflicher, gesellschaftsfeindlicher oder anderer dem Volkswohl oder der dem Wohl der Volkswirtschaft Aktionen verstaatlicht oder Aufgrund von Wirtschaftskriminalität, erfolgt bei der Verstaatlichung keine Entschädigung an die Inhaber und-oder Anteilhaber des Betriebs. Ansonsten wird eine angemessene Entschädigung vom Ministerpräsidenten festgestellt und an die Inhaber und-oder Anteilhaber ausgezahlt, gegen die Höhe der Entschädigung steht der Rechtsweg offen.
(4) Die Struktur Leitung eines verstaatlichten Betriebs kann auf Beschluss des Ministerpräsidenten mit Genehmigung des Allthing geändert werden.

2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser und Wärme, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel, das Öffentliche Schulwesen, den Vertrieb von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwaren.
(2) Die Republik Eldeyja übt ihr Monopol über die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Wärme über einzelne den Kommunen gehörenden Stadtwerken aus, die von der Republik koordiniert, bei finanziellen Schwierigkeiten der Kommune finanziert oder gefördert werden. Die Republik unterstützt die Kommune auch bei anderen Problemen zum Erhalt oder Ausbau der Stadtwerke. Die Produktion von Strom, die Aufbereitung von Trinkwasser und die Produktion oder Bereitstellung von Heizmitteln ist alleiniges Monopol der Republik Eldeyja und dient der Versorgung der kommunalen Stadtwerke, jeder anderweitige Einsatz dieser Ressourcen bedarf der Genehmigung des Allthing.
(3) Das Monopol der Republik Eldeyja über die Versorgung mit medizinischer Dienstleistung erstreckt sich über den gesamten Gesundheitssektor einschließlich des Pharmabereichs und der Krankenversicherung. Näheres Regelt ein anderes Gesetz.
(4) Das Privatschulwesen wird durch den 1. mgr. nicht aufgehoben.
(5) Die Republik übt ihr Monopol bezüglich des Vertriebs von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren über einen staatlichen Einzelhandel, dem Áfengis- og tóbaksverslun ríkisins aus, dieses Unternehmen betreibt Geschäfte in allen Kommunen unter dem Namen Vínbúðin, die sich dem Verkauf von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren widmen. Die Produktion und Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren untersteht der staatlichen Aufsicht.

3. gr. Schlussbestimmungen
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes können durch Erweiterungsgesetze ausgebaut werden.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Sim-Off: Entschuldigt wenn irgendwo besonders im Veränderten Absatz 5 bin gerade krank und daher nicht gerade aufmerksam.

Agnar Bróðirsson

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Verstaatlichungsgesetz - 11.11.2015, 08:22
Zitat
(5) Die Republik übt ihr Monopol bezüglich des Vertriebs von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren über einen staatlichen Einzelhandel, dem Áfengis- og tóbaksverslun ríkisins aus, dieses Unternehmen betreibt Geschäfte in allen Kommunen unter dem Namen Vínbúðin, die sich dem Verkauf von alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Nahrungsmitteln und Tabakwahren widmen. Die Produktion und Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren untersteht der staatlichen Aufsicht.

Nein, Nein, Nein! Wie soll man das mit Gaststätten, Kneipen und Restaurants machen? Dürfen diese auch nur dort kaufen und dann ausschenken? Und was ist, wenn sich ein Restaurant z.B. auf novarische Küche beschränkt aber Eldeyja vllt. nur 2-3 Weine importiert? Darf ich im Fußballstadion nur noch Wasser trinken wenn der Verein vorher nicht in diesem Laden eenkoofen war oder was? Der Staat kann doch gar nicht all die Bedürfnisse der Eldländer erraten. Ich fühle mich durch dieses Gesetz extrem bei meiner freien Wahl der Genussmittel beschnitten!

Zitat
2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(1) Die Republik Eldeyja hat das Monopol über: Die Produktion und Versorgung mit: Elektrizität, Wasser und Wärme, das Postwesen, die Öffentlichen Verkehrsmittel, das Öffentliche Schulwesen

Dafür bin ich.

Zitat
(3) Hat ein zu verstaatlichender Betrieb in letzter Zeit auf Kosten der Allgemeinheit gelebt oder wird aufgrund moralisch verwerflicher, gesellschaftsfeindlicher oder anderer dem Volkswohl oder der dem Wohl der Volkswirtschaft Aktionen verstaatlicht oder Aufgrund von Wirtschaftskriminalität, erfolgt bei der Verstaatlichung keine Entschädigung an die Inhaber und-oder Anteilhaber des Betriebs.

Das sollten Gesetze regeln. Die Verstaatlichung schwebt sonst wie eine stummde Drohung über jede Firmengründung. Es sollte staatliche Kontrollen zu Finanzen, Hygiene und den ganzen Kram geben, aber mehr nicht.

Verstaatlichungsgesetz - 11.11.2015, 09:56
Sim-Off: Danke du hast mich an etwas erinnert, was ich vergessen habe. Bin logischerweise immer-noch krank, also kann sein, dass ich wieder Fehler ohne Ende in meinen Texten habe, ich bitte schon-einmal um Entschuldigung.

Zitat von: 'Agnar Bróðirsson','index.php?page=Thread&postID=10092#post10092'
Zitat            
Nein, Nein, Nein! Wie soll man das mit Gaststätten, Kneipen und Restaurants machen? Dürfen diese auch nur dort kaufen und dann ausschenken? Und was ist, wenn sich ein Restaurant z.B. auf novarische Küche beschränkt aber Eldeyja vllt. nur 2-3 Weine importiert? Darf ich im Fußballstadion nur noch Wasser trinken wenn der Verein vorher nicht in diesem Laden eenkoofen war oder was? Der Staat kann doch gar nicht all die Bedürfnisse der Eldländer erraten. Ich fühle mich durch dieses Gesetz extrem bei meiner freien Wahl der Genussmittel beschnitten!

Stimmt, da hast du recht, in der Eile habe ich vergessen rein-zuschreiben, dass Restaurants und Bars natürlich die Lizenz haben Getränke bis 2,25 % Alkoholgehalt auszuschenken und die Lizenz ab 2,25 % erwerben können. Ich möchte hiermit folgenden Absatz 6 zum Gesetz hinzufügen:

Zitat
2. gr. Betriebliche Staatliche Monopole
(6) Restaurants und Bars haben die Genehmigung alkoholische Getränke und alkoholhaltige Nahrungsmittel bis zu einem Alkoholgehalt von 2,25% zu verkaufen. Sie können jederzeit die Genehmigung erwerben, alkoholische Getränke und alkoholhaltige Nahrungsmittel mit einem Alkoholgehalt von über 2,25% zu verkaufen. Die Kosten für diese Genehmigung legt der Ministerpräsident in Absprache mit dem Allthing fest.

Zitat von: 'Agnar Bróðirsson','index.php?page=Thread&postID=10092#post10092'
Das sollten Gesetze regeln. Die Verstaatlichung schwebt sonst wie eine stummde Drohung über jede Firmengründung. Es sollte staatliche Kontrollen zu Finanzen, Hygiene und den ganzen Kram geben, aber mehr nicht.
Eigentlich ist zur Regelung dieser Sache dieses Verstaatlichungsgesetz gedacht, um die allgemeinen Rahmenbedingungen der Verstaatlichung zu regeln. Oder meinst du, dass soll im jeweiligen Beschluss zur Verstaatlichung stehen?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Verstaatlichungsgesetz - 11.11.2015, 15:19
Darf ich auch etwas dazu sagen?

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG