Ui, das ist mir damals in der Diskussion gar nicht aufgefallen. Das mit der 2/3-Mehrheit haben wir schon recht ausführlich diskutiert.
Ich würde sagen, du hast recht, der 1. mgr. ist Blödsinn (und zwar aus dem Grund, dass das Gesetz zu dem Zeitpunkt, an dem über es abgestimmt wird, noch gar nicht gilt). Aber das ändert nichts daran, dass der 2. mgr. gilt. Vielleicht sollte man den Codex ein bisschen ändern, grob in die Richtung, dass einzelne Gesetze für Änderungen höhere Anforderungen stellen können, wenn sie dafür selbst mit diesen höheren Anforderungen beschlossen worden sind (und vielleicht noch eine Obergrenze bei 75% oder so).
Edit: Hm, nein, ich hab's mir anders überlegt - der 1. mgr. funktioniert doch, für gewisse Werte von Funktionieren. ;) Der 1. mgr. stellt eine zusätzliche Anforderung. Erst wenn das Gesetz mit einer dem Codex entsprechenden Mehrheit (also 50%+1) beschlossen worden ist, kann es überhaupt in Kraft treten. Wenn es dann aber keine 2/3-Mehrheit hatte, verhindert es selbst, dass es in Kraft tritt. Blödsinn ist es natürlich immer noch, sich als Antragsteller selbst das Leben schwer zu machen, wenn man nicht muss.