Wir haben ein Exekutivabkommen vorbereitet. Was hälst du davon? Können wir es so machen?
Exekutivabkommen zwischen dem Königreich Nugensil und der Republik Eldeyja
Das Königreich Nugensil und die Republik Eldeyja - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgenden Grundlagenvertrag:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung.
§ 3 Reisefreiheit1. Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt in das Land des Vertragspartners zu reisen.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Exekutive der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Unterzeichnerstaaten nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Unterzeichner: