Autor Thema: Ständige Sitzung des Allthings  (Gelesen 71448 mal)

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 29.07.2011, 21:34
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=5303#post5303'
Artikel 4 könnte wirklich etwas in Konflikt zu unserem System stehen, aber ich denke nicht das das ein Grund sein sollte das zu ändern. Unser System ist immerhin geschichtlich begründet und man muss nicht jedem modernen Mist hinterherlaufen, nur weil es andere auch so machen. Solange in der Praxis keine Probleme auftreten, sehe ich keinen Änderungsbedarf.
Ja, Artikel 4 ist der einzige, bei dem man Probleme sehen könnte, ja. Aber ein eindeutiger Widerspruch ist es für mich nicht, also können wir das so interpretieren wie es uns reinpasst.

Gerechtes und öffentliches Verfahren haben wir. Bei unabhängig stellt sich die Frage, von wem es eigentlich unabhängig sein soll, aber damit dürfte die Regierung gemeint sein, haben wir auch. Ein unparteiisches Gericht haben wir vielleicht in einer etwas ungewöhnlichen Weise umgesetzt (der Beklagte sitzt zwar in letzter Instanz selbst mit drin, der Kläger dafür aber auch), aber das gleicht sich aus, ist also auch gegeben. Wenn man nicht mit Gewalt ein Problem konstruieren will, gibt es also keins.

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Ständige Sitzung des Allthings - 29.07.2011, 22:07
Ach? Jetzt auf einmal konstruieren wir nichts mehr?
Zitat
Artikel 1
[...]
3. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Können wir nicht gewährleisten, keine Gesetze diesbezüglich, keine Regeln, kein nichts.
Zitat
[...]

Artikel 3
1. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
[...]
Schutz durch fehlen ist nicht sehr praktisch.
Zitat
Artikel 4
Jeder hat bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
besagte Gründe
Zitat
Artikel 5
[...]
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Der Zeit ist fast nichts verboten, außer zB Steuerhinterziehung.
Zitat
[...]

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Ich finde die Formulierung unschön.
Zitat

[...]

Artikel 17
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Keine Regelung, daher nicht einhaltbar.
Zitat
[...]

Artikel 19
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Passt nicht zu unserem schlankem Staatsaufbau...
Zitat

Artikel 20
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Ist unnütz oder hinreichend um das Gesetz unabänderbar zu machen.

Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja
Vorstandsvorsitzende der Telefóna Eldeyja Tochter Mannvirki Eldeyja AG

Niels Bjarnisson

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Ständige Sitzung des Allthings - 29.07.2011, 22:47
Ich find die Formulierung unschön. Äh ja, guter Grund. Bin verdammt überzeugt. ^^ Nicht ^^
Ansonsten klingt es für mich eher so als ob du da gerade was konstruierst um Gründe zu finden. Wenn man tief genug buddelt findet man gegen alles Gründe.
Inwiefern der Kommentar zu Artikel 19 nun dazu gehört, verstehe ich gerade nicht ganz zum Beispiel.

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 29.07.2011, 22:56
Das sind ja nicht besonders viele unterschiedliche Probleme, Thelma. Ich denke, dass wir Sachen wie unnütz oder unschön formuliert gleich rausnehmen können. Das stört vielleicht dein ästhetisches Empfinden, widerspricht aber nicht dem eldländischen Recht. Deine zweite große Kategorie ist, dass wir kein Gesetz haben, das was genaueres bestimmt. Aber die Mannréttindayfirlýsing ist ja selbst ein Gesetz und gilt damit auch ohne dass sie noch von anderen Gesetzen weiter präzisiert wird. Beim Gericht habe ich schon erklärt, warum es kein Problem ist.

Und dann hast du noch Fälle drinnen, wo ich deiner Logik überhaupt nicht folgen kann. Wieso es einem schlanken Staat widerspricht, dass Freiheiten nicht beliebig eingeschränkt werden dürfen, musst du mir zum Beispiel erstmal erklären. Oder warum es ein Problem für den Gleichbehandlungsgrundsatz ist, wenn es wenige Gesetze gibt. Oder dafür, dass es ohne Gesetz keine Strafe gibt.

Finja Wilmerdottir

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 07:07
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5305#post5305'
Zitat von: 'Niels Bjarnisson','index.php?page=Thread&postID=5303#post5303'
Artikel 4 könnte wirklich etwas in Konflikt zu unserem System stehen, aber ich denke nicht das das ein Grund sein sollte das zu ändern. Unser System ist immerhin geschichtlich begründet und man muss nicht jedem modernen Mist hinterherlaufen, nur weil es andere auch so machen. Solange in der Praxis keine Probleme auftreten, sehe ich keinen Änderungsbedarf.
Ja, Artikel 4 ist der einzige, bei dem man Probleme sehen könnte, ja. Aber ein eindeutiger Widerspruch ist es für mich nicht, also können wir das so interpretieren wie es uns reinpasst.

Gerechtes und öffentliches Verfahren haben wir. Bei unabhängig stellt sich die Frage, von wem es eigentlich unabhängig sein soll, aber damit dürfte die Regierung gemeint sein, haben wir auch. Ein unparteiisches Gericht haben wir vielleicht in einer etwas ungewöhnlichen Weise umgesetzt (der Beklagte sitzt zwar in letzter Instanz selbst mit drin, der Kläger dafür aber auch), aber das gleicht sich aus, ist also auch gegeben. Wenn man nicht mit Gewalt ein Problem konstruieren will, gibt es also keins.

1. Ein unabhängiges Gericht ist als Judikative unabhängig sowohl von der Exekutive als auch der Legislative (Gewaltenteilung)
2. Ein gerechtes Verfahren setzt alleine schon voraus das es ein Verfahren gibt. Hier ist nur geregelt das Parlament / die Bevölkerung ist das Gericht. Es gibt kein Verfahren. Keine Beweisaufnahme, kein Vorsitz, keine Antragsgestaltung etc. Ein Gerichtsverfahren soll hier geführt werden wie eine Parlamentsdebatte. Über das Gerecht lasse  ich mich dabei gar nicht aus, das würde hier Seiten füllen.
3. Sobald zB auf der Anklagebank 2 Leute sitzen die gemeinschaftlich ein Vergehen begangen habne kippt Ihre angebliche Gleichberechtigung zwischen Klage und Anglage aber ganz schnell... Die Angeklagten und Klagenden haben auf der Richterbank überhaupt nichts verloren.

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 10:02
Wenn du dich partout nicht mit einem direktdemokratischen System anfreunden kannst, dann ist Eldeyja eventuell nichts für dich. In einem Staat mit einem repräsentativen System könntest du deine Dogmen vielleicht anwenden, aber in Eldeyja passen sie nicht.

Anderes Thema: Was hat die Regierung vor, gegen die immer rücksichtsloser werdende Piraterie zu unternehmen? Spätestens der erschossene Fischer von heute Nacht muss uns doch ernsthaft zu denken geben, wie es sein kann, dass Verbrecher und Mörder ungestraft in unserem Land unterwegs sein können.

Finja Wilmerdottir

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 11:30
Also "Hau doch ab wenn Dir meine Ansichten nicht passen" soll jetzt das Gegenargument auf meine vorgebrachten Argumenten sein.  

Der Artikel 4 über den hier geredet wird ist längst Teil dieses Systems, da er ja bereits beschlossen worden ist.
Außerdem ist es auch in einer Basisdemokratie problemlos möglich das Gerichtswesen so zu organisieren das es dem Artikel 4 weitgehend genügt. Im Grunde genommen braucht es da zunächst nur eines Richters (der in keinem Prozessgleichzeitig Angeklagter / Kläger sein darf) und einer Prozessordnung.

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 11:47
Wenn irgendwo Argumente gewesen wären, wäre ich vielleicht auf sie eingegangen, aber wenn ich nur wiederholen soll, was du schon die letzten paar Mal nicht verstehen wolltest, dann wird es einfach ermüdend.

Und ja, Artikel 4 ist Teil des Systems, wenn du das so formulieren willst, und widerspricht dem Rest des System auch nicht.

Niels Bjarnisson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 13:52
Ich finde das unser Gerichtssystem gut so ist wie es ist.
Wir müssen da keine Probleme reinreden die noch gar nicht aufgetreten sind. Könnte, sollte, müsste, alles schön und gut, ich finde aber unser System gut so wie es ist.
Vor allem wo wir es bisher nicht einmal in jüngerer Zeit ausprobiert haben. Da wird das System schon schlecht geredet bevor es überhaupt Anwendung finden konnte.
Der Ältestenrat verteilt die Verantwortung für die Gerichtsbarkeit auf mehreren Schultern. Das heisst extreme Urteile bei denen alle Macht auf einer Schulter lastet und die im Zweifelsfall dann ihre möglicherweise kruden Rechtsansichten durchsetzen kann, die dann wahrscheinlich auch noch unangreifbar sind.
Das würde in meinen Augen schon gegen ein 08/15 Gerichtssystem sprechen, wie es andere Länder haben. Denn eine Richterdiktatur will ich sicher nicht, aber woher will man dann drei oder mehr Richter nehmen, die also bereit wären sich komplett aus dem politischen Leben zurückzuziehen? Von daher aus sehe ich den Ältestenrat für uns derzeit als einzige Möglichkeit so etwas wie eine Gerichtsbarkeit überhaupt zu haben.

Snær Snorrason

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 14:38
Zitat von: 'Jónas Sigurðsson','index.php?page=Thread&postID=5324#post5324'
Anderes Thema: Was hat die Regierung vor, gegen die immer rücksichtsloser werdende Piraterie zu unternehmen? Spätestens der erschossene Fischer von heute Nacht muss uns doch ernsthaft zu denken geben, wie es sein kann, dass Verbrecher und Mörder ungestraft in unserem Land unterwegs sein können.

Lasse mich dir unser vorgehen kurz da legen.

Wir spüren sie auf, jagen sie und ziehen sie zur Rechenschaft. Dazu würden wir eine Koordinierte Aktion der Polizeibehörden durchführen.

Jedoch werden wir das nicht machen, da sie gegen keine geltenden Gesetze verstoßen.

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 15:25
Warte... Da wird jemand erschossen und du sagst, dass kein Unrecht passiert ist? Es kommt selten genug vor, aber dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.

Niels Bjarnisson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 15:28
Das keine Gesetze vorhanden sind heisst nicht das es keine Regelungen gibt. Gerade wo es keine Gesetze gibt, greift hier in meinen Augen nach das Gewohnheitsrecht.
Und Mord ist Unrecht und eine Straftat.
Die Regierung sollte hier nicht denken, das nur weil es keine Gesetze gibt das rechtsfreier Raum ist.
Wie sollte sonst das Leben der Republik in vielen Bereichen sonst funktioniert haben?

Snær Snorrason

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 15:51
Rechtsauffassung: "Die Verwaltung (Staatsgewalt) darf nur, was ihr durch Gesetz „erlaubt“ ist."

Wo ist ein Gesetz das Mord unter Strafe stellt? Uns sind die Hände gebunden.

Zu dem Gewohnheitsrecht, stammen nicht wir von den Wikingern ab? Ein Volk, welches plündernd und brandschatzend durch die Welt gefahren ist? Ich vermute, Piraterie ist wohl eher in unserem Gewohnheitsrecht legitim und verankert oder?

Niels Bjarnisson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 16:02
Ich teile diese Rechtsauffassung nicht ganz, bzw. kann sie eigentlich nur bürokratisch nennen. Man muss nicht alles durch Gesetze reglementieren, damit es Regeln gibt. Der Gleichung Gesetz=Regeln, also ohne Gesetze keine Regeln widerspreche ich ganz entschieden. Ansonsten wäre Eldeyja schon lange in Anarchie verfallen.
Ich empfehle da einfach mal zur Lektüre: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Ich hörte das funktioniert etwa im Kingdom of Albernia ganz gut.
Ich glaube nicht das über Jahrhunderte es keine Morde gab bzw. über Jahrhunderte die Polizei nichts dagegen unternommen hat sondern stumpf sich sagte:"Kein Gesetz gegen Mord, also tun wir nichts."
Ansonsten läge Eldeyja vermutlich schon längst in Trümmern, denn so gut sind wir Eldländer nicht, das wir auch ohne Polizei immer schön brav waren.
Aber vermutlich sind wir es bald, wenn die Polizei jetzt so vorgehen möchte. Ich sehe schon die Piraten in den Städten spazieren und wahllos Leute erschießen und die Polizei Däumchen drehend daneben steht.
Und das sie das tut weil es kein Gesetz gibt ist eine blöde Ausrede, die ich nicht gelten lasse.
Ich glaube ansonsten greifen wir bald zur Selbstjustiz, denn das ist dann ja auch nicht strafbar, weil es kein Gesetz dagegen gibt, gelle?

bildet aus einer Hand eine symbolische Pistole und tut so als ob er mit dieser symbolischen Pistole auf die Regierungsbank schiessen würde. Schüttelt anschließend nur noch einmal den Kopf und verlässt die Rednerbühne.

Jónas Sigurðsson

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Ständige Sitzung des Allthings - 30.07.2011, 16:13
Zitat von: 'Snær Snorrason','index.php?page=Thread&postID=5350#post5350'
Rechtsauffassung: "Die Verwaltung (Staatsgewalt) darf nur, was ihr durch Gesetz „erlaubt“ ist."

Wo ist ein Gesetz das Mord unter Strafe stellt? Uns sind die Hände gebunden.
Wie Niels sagte, das Strafrecht ist ein Beispiel dafür, wo Gewohnheitsrecht sehr gut funktioniert. Dass das Gewohnheitsrecht in Eldeyja eine wichtige Rolle spielt, ist ja von Anfang an so vorgesehen.

Zitat
Zu dem Gewohnheitsrecht, stammen nicht wir von den Wikingern ab? Ein Volk, welches plündernd und brandschatzend durch die Welt gefahren ist? Ich vermute, Piraterie ist wohl eher in unserem Gewohnheitsrecht legitim und verankert oder?
Die Details kann ich dir dazu nicht sagen, aber ich vermute, dass ein Volk, das es duldet, dass sich seine Leute gegenseitig umbringen, nicht besonders lange überlebt... Aber Wikingerzeiten sind auch schon eine Weile her und bestimmen sicher nicht unser aktuelles Gewohnheitsrecht.