Autor Thema: Recht und Verfassung in Eldeyja  (Gelesen 51595 mal)

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 16.09.2011, 18:51
Ich stehe selbstverständlich gerne ergänzend zur Seite, ich für meinen Teil muss morgen leider arbeiten...

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 26.09.2011, 20:16
Fyrirgefið mér, das war ein etwas längeres Wochenende... ;)

Folgender Vorschlag, ist hiermit zum Abschuss freigegeben:

Zitat
Erste Besiedelung Eldeyjas und Entstehung des Allthings
Gut fünfzehn Jahre nach der Entdeckung der Insel gründeten Wikinger aus Nugensil die erste Siedlung auf Eldeyja in der Bucht, an der auch die heutige Hauptstadt Höfuðfjörður liegt. Um die Allgemeinheit betreffende (politische) Fragen zu klären und im Fall von Streitigkeiten Gericht zu halten versammelten sich in der Regel einmal monatlich alle männlichen Eldländer im sogenannten Allthing. Die Teilnahme war bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend.

In den folgenden Jahren wurden weitere Siedlungen meist in der unmittelbaren Nähe gegründet, so dass auch den dortigen Männern eine Teilnahme am Allthing möglich war. Das Siedlungsgebiet dehnte sich allerdings aus und ab etwa 885 begannen die Entfernungen zu einem Problem zu werden. In diesem Jahr beschloss das Allthing daher, dass jeder, der nicht am Allthing teilnehmen kann, sich von einem anderen vertreten lassen konnte. Außerdem tagte das Allthing forthin seltener, aber dafür länger.

Weiter entfernte Siedlungen sandten seither in der Regel nur einige wenige Vertreter zum Allthing, in der Regel die Sippenältesten. In relativ kurzer Zeit führte die Einführung von Vertretern dazu, dass sich Eldländer auch ohne zwingenden Grund vertreten ließen und schließlich wenig später die Teilnahmepflicht abgeschafft wurde.

Auf dem Papier gilt dieselbe Regelung auch im heutigen eldländischen Staat noch: Jeder Eldländer hat theoretisch das Recht, im Allthing zu reden und sein Stimmrecht selbst wahrzunehmen.

Schriftliches Recht in Eldeyja
In den ersten Jahrhunderten der Besiedlung war es in Eldeyja unüblich, Dinge schriftlich festzuhalten. So wurden auch Gesetze und Urteile des Allthings nicht niedergeschrieben, sondern nur mündlich weitergegeben. Erst unter dem Einfluss christlicher Mönche im 13. Jahrhundert wurde begonnen, wichtige Gesetze auch schriftlich niederzulegen. Im 14. Jahrhundert wurden einige Einzelgesetze, die die Grundlagen des eldländischen Staats beschreiben, in einer Sammlung namens Codex Eldeyja zusammengefasst.

Der Codex Eldeyja kann damit vereinfachend als das Verfassungsdokument Eldeyjas angesehen werden. Tatsächlich aber sind Teile des eldländischen Verfassungsrechts auch heute noch nicht schriftlich verfasst, und der Codex hat keine rechtliche Sonderstellung. Aus rechtlicher Sicht ist er schlicht ein Sammelband von gewöhnlichen Gesetzen.

Die eldländische Regierung
Eine wesentliche Besonderheit des ursprünglichen politischen Systems ist, dass das Allthing nur mit Gesetzeserlass und Rechtsprechung befasst war, es aber keine einheitliche landesweite Exekutive gab. Dies führte regelmäßig zu Problemen, wenn Angelegenheiten zwischen verschiedenen Sippen zu klären waren (für lokale Angelegenheiten gab es durchaus lokale Strukturen, so dass das Problem dort nicht bestand).

Geändert wurde dies allerdings erst als das Allthing im Jahr 1521 zum ersten Mal eine in ganz Eldeyjs zu zahlende Steuer beschloss, die dem Allthing zur Verfügung stehen sollte, um Beschlüsse umzusetzen. Die Überwachung der Steuereintreibung und der ordnungsgemäßen Verwendung übernahm zunächst der Älteste Gode. In kurzer Zeit wurde die anfallende Arbeit allerdings immer mehr und war vom Ältesten Goden nicht mehr zu bewältigen. Daher beauftragte das Allthing einen weiteren Goden mit den Aufgaben, der als erster "Politiker" in Eldeyja für diese Aufgabe auch entlohnt wurde. Dieses Amt war der Vorläufer des heutigen Ministerpräsidenten.

Weitere Minister kamen ins Spiel als die Aufgaben auch für einen ausschließlich damit befassten Goden zu umfangreich wurden. Auf seine Bitte beautragte das Allthing einige weitere Goden, die den Ministerpräsidenten in einem bestimmten Arbeitsbereich unterstützen sollten. Auch heute gelten die Regierungsmitglieder noch als Beauftragte des Allthings: Der Ministerpräsident wird direkt vom Allthing gewählt und seine Minister kann er zwar selbst vorschlagen, sie benötigen aber nach wie vor die Bestätigung des Allthings.

Unter dem Einfluss ausländischer Entwicklungen wandelte sich im 19. und 20. Jahrhundert die Regierung von einer reinen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde zunehmend in eine gestaltende Kraft, die mehr und mehr auch eine bedeutende Anzahl von Anträgen an das Allthing selbst verfasste. 1912 erhielt der damalige beliebte Ministerpräsident Magnús Jónsson nach astorischem Vorbild sogar ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Allthings, nachdem er dies zu einer Bedingung dafür gemacht hatte, eine weitere Amtszeit zu übernehmen.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 26.09.2011, 20:49
Einsame Spitze, ich bin voll einverstanden. Nur dass die ersten Allthings monatlich stattfanden ist etwas viel, vielleicht Quartalsweise.

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 26.09.2011, 21:10
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade am Anfang eher der Bedarf da war, sich häufiger zu versammeln, bis die Dinge eingespielt waren. Das ging ja nur knapp zehn Jahre lang so bevor die Änderungen beschlossen worden sind und es seltener wurde. Alle zwei Monate fände ich noch in Ordnung, aber viel mehr würde ich es nicht machen.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 27.09.2011, 09:07
Okay alle zwei Monate bin ich dabei.

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 27.09.2011, 10:15
Was noch fehlt ist, wann Frauen zum Allthing zugelassen worden sind. Das können wir vielleicht auch in die Reform von 1912 aufnehmen?

Und dann bliebe natürlich noch die Frage, wie das mit dem Allthing in der Praxis aussieht, wenn wir uns auf das Vertretungsrecht berufen. Haben die Goden unterschiedliches Stimmgewicht, je nachdem, wie viele Bürger sie vertreten? Kann man zu jedem beliebigen Zeitpunkt seine Vertretung auf jemanden anderen übergehen lassen? Wenn ja, dann ist die"Wahl des Vertreters auf jeden Fall nicht geheim. (Außerdem kommt mir das nicht so richtig praktikabel vor) Oder gibt jeder, der bei einer regelmäßig stattfindenden Allthingwahl wählen geht, unwiderruflich seine Stimme an einen Goden ab? Wenn ja, haben wir eventuell eine Regelung, die es möglich macht, nachträglich einen Allthingbeschluss durch Volksabstimmung zu korrigieren? Haben wir ein imperatives Mandat oder darf jeder Gode mit den Stimmen von denjenigen, die er vertritt, machen, was er will?

Es fehlt auch noch, wann das Allthing dazu übergegangen ist, ständig zu tagen. Früher ging das ja ohne weiteres, für ein bestimmtes Allthing, das all halbes Jahr (oder so) stattfindet, jedes Mal neu einen Vertreter zu bestimmen. Heute geht es sicher nicht mehr, die Vertretung vor jeder Sitzung neu festzulegen.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 27.09.2011, 10:26
Uff... was erscheint denn am sinnvollsten ohne zu sehr ins Detail zu gehen?

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 27.09.2011, 11:10
Wenn ich schon eine zufriedenstellende Antwort hätte, hätte ich nicht gefragt, sondern euch einfach meine Meinung als Fakt vorgesetzt. ;)

Ich habe ja immerhin mal ein paar Vorschläge angedeutet. Ich nehme an, zu ein paar davon könnt ihr klar Nein sagen, andere vielleicht direkt annehmen (z.B. Beteiligung der Frauen ab 1912), und bei den wirklich schwierigen Fragen habt ihr ja vielleicht wenigstens gefühlsmäßig eine Tendenz. Ich kann mich natürlich auch eine Weile zurückziehen, mir im stillen Kämmerlein irgendwas ausdenken und euch dann erklären, was Sache ist. Aber das ist eigentlich nicht, wie ich mir die Ausgestaltung Eldeyjas vorstelle. Weiß nicht, wie ihr das seht...

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 27.09.2011, 11:25
Ja zum Frauenwahlrecht, aber am besten 1915, so steht es in der Geschichte von Eldeyja.

Zum Rest mache ich mir mal Gedanken...

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 27.09.2011, 11:30
Ah gut, war mir vorhin nicht mehr bewusst, dass das schon festgelegt ist. 1915 ist auch gut.

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 01.10.2011, 14:00
So, dieses Wochenende kommt wieder mehr von mir, endlich mal ein paar Tage frei...

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 02.10.2011, 15:36
Wir sind gespannt. ;)

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 02.10.2011, 17:01
Naja, wir sind wohl nur noch wir beide... und da der Sommer nun ein schlechtes Gewissen hat und doch noch mal zugeschlagen hat, war ich dann doch lieber am Wasser...

Jónas Sigurðsson

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 02.10.2011, 17:57
Ich wusste doch, dass dieses Wetter auch Nachteile hat...

Grad weil wir nur noch zu zweit sind, wär es natürlich schön, wenn wir ein bisschen vorankommen würden. Aber meinetwegen unterhalten wir uns eben übers RL-Wetter, das ist weniger anstrengend und immer noch besser als ein totes Forum. ;)

Elin Kjellsdottir

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Recht und Verfassung in Eldeyja - 03.10.2011, 19:14
Mensch ich hab doch schon ein schlechtes Gewissen... hätte ich allerdings auch gegenüber meiner Frau, wenn ich stattdessen vor dem PC gesessen hätte... so war ich Schlauchboot fahren, schwimmen, hab mir Großsegler beim Jade-Weser-Cup angesehen, darunter nochmal die alte Alexander von Humboldt und wir haben einen neuen selbstgemachten Pizzateig ausprobiert...