Eher Sentimentalität und Nostalgie. Ich weiß nicht, wieviel MN-Geschichte dir damals noch gelehrt wurde oder wieviel du selbst miterlebt hast. Ich könnte dir Storys erzählen, da würden sogar Sarah Michelle Gellar die Ohren schlackern (und das, obwohl sie Teil der meisten Geschichten ist).
Oh, entschuldige mich bitte kurz - ein Anruf des Königs.
geht kurz in einen Nebenraum, um zu telefonieren und kommt kurze Zeit später zurück
Wir sollten noch einmal über die Sache mit den Hoheitsgewässern reden, bevor wir uns dem Fass widmen können.
Ich habe den Vertrag über Hoheitsgewässer durchgelesen und dazu die eine oder andere Frage - oder sagen wir eher: Unklarheit.
Im Vertrag ist die Rede von "Seemeilen" und "Verns Miles". Was spricht dagegen, eine absolute Entfernung im metrischen System einzubauen? Der Entfernungsbegriff ist leider im Vorfeld nirgendwo definiert, so dass die niedergeschriebene Entfernung mir etwas ungenau erscheint.
Bereits die Grundlagen finde ich auch etwas hart, Artikel 1 Abs. 2 manifestiert, dass jeder Verstoß gegen den Vertrag direkt als feindseliger Akt zu werten sei. Das schließt auch grobe Fahrlässigkeit mit ein und lässt keine Option offen, einen (versehentlichen) Vertragsverstoß ohne direkte Eskalation beilegen zu können. Oder krass ausgedrückt: Haben wir etwas dagegen, dass ihr (oder ein anderes Mitgliedsland) eure ureigene Wirtschaftszone (4.2) verseucht, leerfischt oder anderweitig missbraucht, dürfen wir das nicht einmal äußern, ohne dass das direkt als Kriegserklärung angesehen wird.
Und damit kommen wir auch über Artikel 6 zu unserem Vertragsentwurf, dem von dir ergänzten Artikel 2 Absatz 3. Bei uns bestehen derzeit Bedenken gegen das internationale Abkommen, so dass wir es derzeit nicht ratifizieren werden. Daher könnten wir auch die Ergänzung "(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer." nicht ohne Weiteres übernehmen, da wir ansonsten ja indirekt den Vertrag über Hoheitsgewässer anerkennen und für uns als gültig ansehen würden.
Möglicherweise ist das Korsett der internationalen Vereinbarung dadurch ein wenig arg eng geschnürt worden. Denn ich hätte auch keine Probleme damit, eure genau bezeichneten Hoheitsgewässer anzuerkennen und eine entsprechende Vereinbarung darüber abzuschließen. Doch würde Pottyland über den Vertrag mit euch das internationale Abkommen anerkennen, würden wir damit auch die Länder anerkennen, die dort unterzeichnet haben - unfreiwillig.
Ich bin mir sicher, dass du die Problematik verstehst und wir gemeinsam eine für unsere Länder passende Lösung finden werden, ohne dass ihr Probleme wegen des internationalen Abkommens erhaltet. Und ich hoffe, du kannst auch meine Bedenken zerstreuen und die Fragezeichen in Ausrufezeichen umwandeln.