Autor Thema: Gespräch mit Seiner Exzellenz Lord Lord Reis, Pottyland  (Gelesen 18421 mal)

Lord Reis

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Eher Sentimentalität und Nostalgie. Ich weiß nicht, wieviel MN-Geschichte dir damals noch gelehrt wurde oder wieviel du selbst miterlebt hast. Ich könnte dir Storys erzählen, da würden sogar Sarah Michelle Gellar die Ohren schlackern (und das, obwohl sie Teil der meisten Geschichten ist).

Oh, entschuldige mich bitte kurz - ein Anruf des Königs.

geht kurz in einen Nebenraum, um zu telefonieren und kommt kurze Zeit später zurück

Wir sollten noch einmal über die Sache mit den Hoheitsgewässern reden, bevor wir uns dem Fass widmen können.
Ich habe den Vertrag über Hoheitsgewässer durchgelesen und dazu die eine oder andere Frage - oder sagen wir eher: Unklarheit.

Im Vertrag ist die Rede von "Seemeilen" und "Verns Miles". Was spricht dagegen, eine absolute Entfernung im metrischen System einzubauen? Der Entfernungsbegriff ist leider im Vorfeld nirgendwo definiert, so dass die niedergeschriebene Entfernung mir etwas ungenau erscheint.

Bereits die Grundlagen finde ich auch etwas hart, Artikel 1 Abs. 2 manifestiert, dass jeder Verstoß gegen den Vertrag direkt als feindseliger Akt zu werten sei. Das schließt auch grobe Fahrlässigkeit mit ein und lässt keine Option offen, einen (versehentlichen) Vertragsverstoß ohne direkte Eskalation beilegen zu können. Oder krass ausgedrückt: Haben wir etwas dagegen, dass ihr (oder ein anderes Mitgliedsland) eure ureigene Wirtschaftszone (4.2) verseucht, leerfischt oder anderweitig missbraucht, dürfen wir das nicht einmal äußern, ohne dass das direkt als Kriegserklärung angesehen wird.

Und damit kommen wir auch über Artikel 6 zu unserem Vertragsentwurf, dem von dir ergänzten Artikel 2 Absatz 3. Bei uns bestehen derzeit Bedenken gegen das internationale Abkommen, so dass wir es derzeit nicht ratifizieren werden. Daher könnten wir auch die Ergänzung "(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer." nicht ohne Weiteres übernehmen, da wir ansonsten ja indirekt den Vertrag über Hoheitsgewässer anerkennen und für uns als gültig ansehen würden.


Möglicherweise ist das Korsett der internationalen Vereinbarung dadurch ein wenig arg eng geschnürt worden. Denn ich hätte auch keine Probleme damit, eure genau bezeichneten Hoheitsgewässer anzuerkennen und eine entsprechende Vereinbarung darüber abzuschließen. Doch würde Pottyland über den Vertrag mit euch das internationale Abkommen anerkennen, würden wir damit auch die Länder anerkennen, die dort unterzeichnet haben - unfreiwillig.


Ich bin mir sicher, dass du die Problematik verstehst und wir gemeinsam eine für unsere Länder passende Lösung finden werden, ohne dass ihr Probleme wegen des internationalen Abkommens erhaltet. Und ich hoffe, du kannst auch meine Bedenken zerstreuen und die Fragezeichen in Ausrufezeichen umwandeln.

Jónas Sigurðsson

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Zunächst zu deiner Frage, was gegen Einheiten im metrischen System betrifft: Das hätte man natürlich von Beginn an machen können, allerdings sind Seemeilen eine international gebräuchliche Einheit, was die Seefahrt angeht, und daher hat offenbar niemand das Bedürfnis verspürt, eine Angabe in Kilometern zu ergänzen. Glenverness hatte den Wunsch, seine lokale Einheit zu benutzen und das ist, wie du siehst, ohne weiteres umgesetzt worden. In der Situation jetzt sehe ich nach wie vor keine inhaltlichen Probleme mit einer Ergänzung, aber erhebliche organisatorische Probleme, weil alle Vertragsstaaten den geänderten Vertrag neu ratifizieren müssten.

Praktisch gesehen würde ich den Vertrag daher tendenziell als kaum zu verändern ansehen. Was aber sicher möglich und nicht ganz außergewöhnlich wäre, ist, dass ihr mit der Ratifikation eine ergänzende Erklärung darüber abgebt, wie ihr einzelne Passagen im Vertrag auslegt. Und ich denke, da gibt es ausreichend Spielraum.

Unter einem feindseligen Akt würde ich beispielsweise noch lange keine Kriegserklärung verstehen, sondern im ersten Schritt eher die Grundlage für eine Protestnote. Wenn die andere Seite die Verletzung meiner Rechte nicht beendet, kann die Sache natürlich weiter eskalieren, aber meines Erachtens ist das so im Vertrag nicht angelegt.

In deinem Beispiel von Kritik daran, wie ein Staat seine Wirtschaftszone nutzt, sehe ich allerdings auch gar keine Verletzung des Vertrags und damit auch keinen feindseligen Akt. Das im Vertrag zugesicherte Recht ist nur, dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone kein anderer Staat ohne Zustimmung wirtschaftlich tätig werden kann, nicht dass alle anderen Staaten die Art der Nutzung gutheißen müssen. Solange andere Staaten also nicht fremde ausschließliche Wirtschaftszonen ausbeuten, ist alles gut und ich sehe nicht, warum sie nicht weiter nach Lust und Laune kritisieren könnten, was auch immer sie wollen.

Das wäre jedenfalls die eldländische Auslegung des Vertragstextes, die euren Vorstellungen sicher schon deutlich näher kommen dürfte.

Lord Reis

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Danke dir für die sehr ausführliche Antwort. Ich werde mir dazu Gedanken machen und die Sache mit König Potty absprechen. An die Möglichkeit einer modifizierten Ratifizierungserklärung habe ich tatsächlich nicht gedacht, muss ich gestehen, weil ich mich zu sehr auf die Kritikpunkte versteift hatte.

Eure Auslegung des Vertrages gefällt mir da auch sehr. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitgliedsstaaten auch entsprechende "Auslegungshilfen" verfasst haben?

Zu dem Entwurf unseres Grundlagenvertrages: Es ist ja noch abzuklären, wie wir mit der Ergänzung hinsichtlich der Hoheitsgewässer umgehen. Ich zitiere mal kurz:

Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.

Ich würde eine anderweitige Formulierung bevorzugen - vorausgesetzt, wir geben eine modifizierte Ratifizierungserklärung ab:
Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die gegenseitigen Ansprüche und Rechte aus dem internationalen Vertrag über Hoheitsgewässer an. Soweit eine modifizierte Erklärung eines Vertragspartners abgegeben wurde, gilt die Anerkennung nur in dem dort dargelegten Umfang.

Warum ich das überhaupt noch aufnehmen würde: Es ist ja absolut denkbar, dass wir zwar den internationalen Vertrag nur modifiziert anerkennen, euch gegenüber aber ein Mehr zu der Modifizierung zuteil werden lassen. Die Formulierung ist daher noch sehr unsauber und ausbaufähig. Eine Alternative zum zweiten Satz wäre:
"Das Königreich Pottyland gesteht der Republik Eldeyja in Ergänzung zu seiner modifizierten Ratifizierungserklärung noch folgende Rechte aus dem internationalen Vertrag zu: (...)" - und vice versa, denn natürlich kann der Vertrag uns gegenüber nur insoweit Wirksamkeit entfalten, wie wir ihn auch ratifizieren, logisch.

Hinsichtlich des genauen Umfangs muss ich allerdings - wie erwähnt - Rücksprache mit dem König halten.

Jónas Sigurðsson

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Eure Auslegung des Vertrages gefällt mir da auch sehr. Weißt du zufällig, ob die anderen Mitgliedsstaaten auch entsprechende "Auslegungshilfen" verfasst haben?
Ich muss zugeben, dass ich mich vorher noch nie mit dieser Frage beschäftigt habe, weil du der erste bist, der sie überhaupt aufgeworfen hat. Ich gehe davon aus, dass die anderen Mitgliedsstaaten das jedenfalls überwiegend gleich interpretieren wie Eldeyja, aber da es noch nie Thema war, kann ich das nicht definitiv sagen. Meines Wissens hat niemand schriftlich eine Auslegung der Klauseln festgehalten. Wenn eines der Gründungsmitglieder ein Problem gesehen hätte, dass der Text missverständlich ist, hätte man das ohnehin gleich im Text klarer formuliert, und von den seither dazugestoßenen Mitgliedern hat auch niemand solche Bedenken geäußert.

Zitat
Zu dem Entwurf unseres Grundlagenvertrages: Es ist ja noch abzuklären, wie wir mit der Ergänzung hinsichtlich der Hoheitsgewässer umgehen.
Vielleicht wäre es an dieser Stelle, am sinnvollsten, abzuwarten, wie eure modifizierte Ratifikationserklärung tatsächlich aussehen würde, bevor man die genaue Formulierung festlegt.

Zitat
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die gegenseitigen Ansprüche und Rechte aus dem internationalen Vertrag über Hoheitsgewässer an. Soweit eine modifizierte Erklärung eines Vertragspartners abgegeben wurde, gilt die Anerkennung nur in dem dort dargelegten Umfang.
Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.

Lord Reis

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Ich muss zugeben, dass ich mich vorher noch nie mit dieser Frage beschäftigt habe, weil du der erste bist, der sie überhaupt aufgeworfen hat. Ich gehe davon aus, dass die anderen Mitgliedsstaaten das jedenfalls überwiegend gleich interpretieren wie Eldeyja, aber da es noch nie Thema war, kann ich das nicht definitiv sagen. Meines Wissens hat niemand schriftlich eine Auslegung der Klauseln festgehalten. Wenn eines der Gründungsmitglieder ein Problem gesehen hätte, dass der Text missverständlich ist, hätte man das ohnehin gleich im Text klarer formuliert, und von den seither dazugestoßenen Mitgliedern hat auch niemand solche Bedenken geäußert.
Wir sind bekannt dafür, Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen und übereifrig zu interpretieren ;)

Zitat
Vielleicht wäre es an dieser Stelle, am sinnvollsten, abzuwarten, wie eure modifizierte Ratifikationserklärung tatsächlich aussehen würde, bevor man die genaue Formulierung festlegt.
Ja, da stimme ich dir absolut zu. Ansonsten zerbrechen wir uns die Köpfe über ungelegte Eier.

Zitat
Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.
Auch hier: Das hängt davon ab, inwieweit wir unsere Ratifizierungserklärung abgeben und ggf. modifizieren.

Ich denke mal, ich werde dann die Heimreise antreten, berichten und dir per Luftpost oder Mail eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, sobald die Entscheidung über die Ratifizierung getroffen wurde. In dem Zusammenhang würde ich auch den Vertragsentwurf anpassen, wenn du damit einverstanden bist.

Es sei denn natürlich, wir haben noch weitere Themen im Gepäck - ich habe mich erstmal auf Grundlagen vorbereitet, bin aber natürlich gerne für alles mögliche zu haben. Außerdem hast du noch keinen Schluck vom Gastgeschenk genommen ;)

Jónas Sigurðsson

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Wir sind bekannt dafür, Verträge auf Herz und Nieren zu prüfen und übereifrig zu interpretieren ;)
Das ist ja auch sehr vernünftig. Also, jedenfalls der erste Teil. ;)

Zitat
Auch hier: Das hängt davon ab, inwieweit wir unsere Ratifizierungserklärung abgeben und ggf. modifizieren.
Richtig, genau das sollte das Beispiel ausdrücken.

Zitat
Es sei denn natürlich, wir haben noch weitere Themen im Gepäck - ich habe mich erstmal auf Grundlagen vorbereitet, bin aber natürlich gerne für alles mögliche zu haben. Außerdem hast du noch keinen Schluck vom Gastgeschenk genommen ;)
Im Gepäck haben kannst sie nur du, ich bin nicht verreist. ;) Ich denke, über die konkrete Umsetzung des Vertrags können wir auch noch reden, wenn die endgültige Version steht. Der kulturelle Austausch kann ja schon bei Kleinigkeiten anfangen. Beispielsweise hoffe ich, dass wir hier in Eldeyja mal wieder ein internationales Curling-Turnier stattfinden lassen können, und würde im Hinterkopf behalten, ob dort vielleicht auch eine Mannschaft von pottyländischen Politikern und sonstigen Prominenten teilnehmen will.

Und natürlich kann ich dich nicht gehen lassen, ohne dass das Fass angebrochen ist, das wäre unhöflich. Wie ist bei euch die Tradition? Zapft der Gast sein Gastgeschenk an oder ist das die Aufgabe des Gastgebers?
« Letzte Änderung: 19.09.2019, 23:25 von Jónas Sigurðsson »

Lord Reis

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Ein Curling-Turnier klingt nach einer hervorragenden Idee! Ich bin mir sicher, dass sich bei uns genug Leute finden werden, die da gerne dran teilnehmen. Chmuhl Pansen (prominentester Schauspieler und seit Ewigkeiten auf Platz 2 der "Pottyland's Sexiest Man Alive"-Liste) ist für solche Wettbewerbe eigentlich immer zu haben, ich habe da auch immer Spaß daran und mir geistern noch mehr Namen im Kopf herum :)

Ehrlich gesagt gibt es keine wirkliche Tradition beim Anzapfen bei Gesprächsbesuchen. Das wird immer sehr spontan entschieden. Also wenn du möchtest, überlass ich dir diese Ehre sehr gerne! :)

zieht einen Gummihammer und einen Zapfhahn aus seinem AuMi-Sakko-Deluxe (TM)

Jónas Sigurðsson

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Gut. In Eldeyja zählt das nicht zur Grundqualifikation für Politiker, aber dann will es mal versuchen.

Nimmt den Zapfhahn und Gummihammer und führt einen ersten, deutlich zu zaghaften Schlag aus.

Hm, da muss ich wohl stärker draufhauen...

Beim zweiten Schlag tut sich etwas mehr, und nach drei weiteren Schlägen sitzt der Zapfhahn mehr oder weniger gerade am dafür vorgesehenen Platz.

Na also, geht doch! :)

Lord Reis

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applaudiert höflich und reicht seinem Kollegen ein 0,5l-Bierglas

Für das erste Mal gar nicht so schlecht - und vor allem hast du kein Bier verschüttet. Das ist gut, sonst hätte ich dich nach altem pottyländischen Brauch als "Stümper" bezeichnen müssen ;)

Jónas Sigurðsson

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Ich glaube, das nennt man Anfängerglück.

Und gut, dass du mich nicht als "Stümper" bezeichnen musst, denn das wäre ja hochgradig undiplomatisch. Da hätte ich dich in eine ganz schön verzwickte Situation gebracht!

Nimmt das Bierglas und füllt es so, wie er das mit anderem Bier auch tun würde.

Lord Reis

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Ja, das wäre es - auf den ersten Blick. Da es sich um einen alten pottyländischen Brauch handelt, der nicht mit einer Abwertung des Gegenübers verbunden ist, könnte man sich darüber wahrscheinlich auch vortrefflich streiten - aber wichtiger ist es, kein Bier verschüttet zu haben.

bekommt in diesem Moment eine Nachricht auf sein Handy

Oh schön, der König befasst sich mit meinen Vorschlägen zur Ratifizierung des Abkommens über Hoheitsgewässer. Das ging jetzt ja schnell!

schaut seinem Kollegen beim gekonnten Zapfen zu

Eine schöne Schaumkrone, Respekt! Da ist ein Könner am Werk!

nimmt ein gefülltes Bierglas entgegen

Auch, wenn noch nichts verschriftlicht wurde: Auf die gemeinsame Zukunft Eldeyjas und Pottylands.

Lord Reis

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schaut auf sein Handy

Ich bekomme gerade die Nachricht rein, dass unser König den Vertrag über Hoheitsgewässer mit leichten Modifikationen ratifiziert hat. :)

Darauf können wir auch anstoßen!

Jónas Sigurðsson

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*so* Entschuldige die Verzögerung. Ich war unterwegs und konnte mich nicht dazu motivieren, auf dem Handy zu antworten. Ich hoffe, das Bier ist noch nicht abgestanden. ;) *so*

Hebt sein Glas.

Auf die gemeinsame Zukunft! Und auf die Ratifikation! Auf die Weltmeere! Auf König Potty! Noch irgendwas?

Nimmt einen kräftigen Schluck.

Ah, hervorragend. Ich hatte schon lang kein wildgurkenfreies Wildgurkenbier mehr. Hier auf der Insel muss man lang suchen, um welches zu finden, und dann ist es doch relativ teuer.

Sobald die physische Urkunde hier auftaucht, sorge ich dafür, dass sie im Staatsarchiv hinterlegt wird und die Sache damit offiziell ist.

Lord Reis

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*so* Überhaupt kein Problem von meiner Seite aus :) *so*

hebt ebenfalls sein Glas

Auf all das! Und auf Hoheitsgewässer!

stößt mit seinem Kollegen an und nimmt einen kräftigen Schluck

Naja, wenn der Grundlagenvertrag unter Dach und Fach ist, steht dem kostengünstigeren Export von WGFWGB nicht mehr sonderlich viel im Wege, würde ich behaupten :)

Die Urkunde wird alsbald hier in physischer Form eintreffen. Das Original wird selbstverständlich in unserem Staatsarchiv verwahrt, aber eine Ausfertigung ersetzt - zumindest nach pottyländischem Bürokratieverständnis - die Urschrift im Rechtsverkehr.

Jónas Sigurðsson

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Dann hätte sich der Vertrag ja gleich auch noch persönlich gelohnt. ;)

Apropos, nachdem der Text eurer Ratifikationserklärung jetzt feststeht, könnten wir ja auch die abschließende Formulierung für den Grundlagenvertrag besprechen. Aus meiner Sicht sollte mit dieser Erklärung die Formulierung, die ich oben vorgeschlagen haben, ohne weiteres funktionieren, da ihr darin sowieso nur eure Auslegung erklärt und nicht den eigentlichen Vertragstext einschränkt:

Falls es für eure Erklärung ausreichen würde, würde ich hier beispielsweise eine Formulierung bevorzugen wie "Für die Auslegung des Vertragstextes sind dabei, soweit vorhanden, Zusatzerklärungen der Vertragspartner maßgeblich." Das klingt dann weniger nach Einschränkung, sondern mehr nach Klarstellung.

Würdest du immer noch eine andere Formulierung bevorzugen?