Man kann niemanden zwingen, ein Schiedsgerichtsverfahren einzugehen, aber wenn zwei Parteien sich auf einen Schiedsrichter einigen, dann können wir seinem Urteil Rechtswirksamkeit verleihen. Wenn je die in einem Schiedaverfahren unterlegene Partei einfach wieder vor einem ordentlichen Gericht klagt, wäre nichts gewonnen.
Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dem Allthing die Möglichkeit zu geben, ein Urteil des Ältestenrates aufzuheben. Wenn wir dies aber so festlegen, würde die einfache Mehrheit dazu führen, dass stets die Mehrheit für sich unliebsame Urteile aufheben könnte. Daher sollten wir hier höhere Schranken auflegen; oder es eben sein lassen. Dann sollten wir aber uns überlegen, welchen Weg der „Begnadigung“ es geben soll.