Autor Thema: Justizministerium  (Gelesen 21369 mal)

Páll Skúlisson

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Justizministerium - 10.03.2011, 20:36
Zitat von: 'Alexander Pétursson','index.php?page=Thread&postID=1172#post1172'
Natürlich muss auch der Allthing kontrolliert werden. Wo kommen wir denn dann hin wenn der Allthing keiner Kontrolle mehr unterzogen werden würde. Das wäre absolut lächerlich.
Vielleicht sollten wir noch klären, was für eine Gerichtsbarkeit wir eigentlich einrichten wollen. Ich zumindest rede die ganze Zeit von Straf- und Zivilgerichtsbarkeit, nicht aber von einer Verfassungsgerichtsbarkeit.
Páll Rayk Skúlisson
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Alexander Pétursson

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Justizministerium - 10.03.2011, 20:36
Du verstehst es einfach nicht, deshalb werd ich nicht weiter mit dir diskutieren.

steht auf und geht

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Justizministerium - 10.03.2011, 20:37
Wir haben nur Gesetze, die alle auf einer Ebene stehen, somit muss nicht geprüft werden, ob ein Gesetz ein Höherwertiges verletzt.

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Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 10.03.2011, 20:42
Zitat von: 'Páll Skúlisson','index.php?page=Thread&postID=1173#post1173'
Wofür diese „Gewaltenteilung“ sinnvoll sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. In den Vereinigten Staaten oder der Demokratischen Union mag das sehr sinnvoll sein, aber der eldeyjische Volkssouverän ist zahlenmäßig überschaubar. Alle Bürger gemeinsam bestimmen die Gesetze, alle Bürger gemeinsam wählen die Regierung, die ihre Gesetze anwenden sollen. Warum sollen also nicht auch die Bürger selbst auf Recht und Ordnung achten und - in Form eines Ausschusses - Recht sprechen?
Danke, Páll, das ist genau, was ich meine. Vielleicht versteht Alexander deine Zusammenfassung besser.

Zitat
Der Übersichtlichkeit halber fasse ich den im Raum stehenden Vorschlag einmal zusammen:
  • Das Allthing wählt aus seiner Mitte auf drei (?) Monate einen Ältestenrat in Personenwahl.
  • Zum Ältesten können nur Goden gewählt werden, die nicht auch selbst oder unter anderem Namen der Regierung angehören.
  • Der Ältestenrat spricht in allen Gerichtsverfahren abschließend Recht. Urteile des Allthings können vom Allthing nur mit 2/3-Mehrheit aufgehoben werden (?).
Damit könnte ich leben.

Eine grundsätzliche Anmerkung aber noch: Ich glaube, 2/3-Mehrheiten machen bei uns nicht so richtig viel Sinn, weil das Allthing mit einfacher Mehrheit sowieso das entsprechende Gesetz ändern kann. Ich denke, die Situation ist ähnlich wie in Albernia, wo es deswegen ja auch keine 2/3-Mehrheiten gibt.

Zitat
Gleichzeitig möchte ich betonen, dass ich eine Stärkung der Schiedsgerichtsbarkeit als unabdingbar ansehe, damit möglichts effektiv, unbürokratisch und zeitnahe kleinere Streitigkeiten erledigt werden können.
Kann der Staat dafür viel machen? Am Ende sind es ja die beiden Parteien, die freiwillig ein Schiedsgericht akzeptieren müssen. Hast du konkrete Vorschläge?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Justizministerium - 10.03.2011, 20:58
Man könnte per Gesetz festlegen, das ein nationales Verfahren zu erst durch eine Schlichtungsrunde muss.

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Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 10.03.2011, 21:07
Ich finde was Páll zusammengefasst hat, kommt auch meinen Vorstellungen am nächsten. In einem echten Staat wäre es vielleicht zu wenig, so wie Alexander gesagt hat, aber wir sind kein echter Staat sondern eine MN, in der wir einen guten Kompromiß finden müssen. Was mir wichtig ist, ist dass das Allthing so wie es ist bestehen bleibt, also alle beteiligt sind.

BTW: Dieses Präferenzwahlsystem ist mir etwas suspekt, da muß ich länger drüber nachdenken.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 10.03.2011, 21:29
Ich bin mir ehrlichgesagt auch beim echten Staat nicht sicher. Es gibt natürlich keinen komplett direktdemokratischen Staat, mit dem man es vergleichen könnte, aber wenn es dann doch mal eine Volksabstimmung gibt, dann stimmen doch Richter ganz selbstverständlich auch ab, oder?

Dass dir STV auf den ersten Blick ein bisschen suspekt vorkommt, kann ich nachvollziehen. Es ist nicht komplett offensichtlich, wie das alles funktioniert ohne sich mal ein paar Beispiele anzuschauen. Dass es aber auch von echten Demokratien für Wahlen benutzt wird (unter anderem auch Island, sagt Wikipedia), sollte zeigen, dass es kein vollkommener Blödsinn ist.

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 10.03.2011, 21:32
Nee, hab ich auch nicht behauptet, ich schaus mir demnächst mal mit Verstand an.

Páll Skúlisson

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Justizministerium - 10.03.2011, 21:56
Man kann niemanden zwingen, ein Schiedsgerichtsverfahren einzugehen, aber wenn zwei Parteien sich auf einen Schiedsrichter einigen, dann können wir seinem Urteil Rechtswirksamkeit verleihen. Wenn je die in einem Schiedaverfahren unterlegene Partei einfach wieder vor einem ordentlichen Gericht klagt, wäre nichts gewonnen.

Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dem Allthing die Möglichkeit zu geben, ein Urteil des Ältestenrates aufzuheben. Wenn wir dies aber so festlegen, würde die einfache Mehrheit dazu führen, dass stets die Mehrheit für sich unliebsame Urteile aufheben könnte. Daher sollten wir hier höhere Schranken auflegen; oder es eben sein lassen. Dann sollten wir aber uns überlegen, welchen Weg der „Begnadigung“ es geben soll.
Páll Rayk Skúlisson
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Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 10.03.2011, 22:06
Das heißt, bei einem Schiedsgerichtsverfahren würde es auch keine Berufungsinstanz geben? Ich glaube, in diesem Fall würde ich als Beteiligter lieber gleich auf den Schiedsrichter verzichten und ein ordentliches Gericht bemühen.

Wir können die 2/3-Mehrheit wegen mir gern in das Gesetz aufnehmen, aber wir müssen uns halt immer bewusst sein, dass das Allthing die 2/3-Mehrheit mit einfacher Mehrheit wieder aus dem Gesetz streichen kann. Genauso könnte das Allthing durch seine Stellung auch selber Recht sprechen, wenn es das will. Es müsste das Urteil nur in Gesetzform gießen. Den Ältestenrat als einen Allthing-Ausschuss anzusehen, der aber vom Plenum überstimmt werden kann,  ist deswegen wahrscheinlich das sinnvollste.

Einar Sigurdsson

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Justizministerium - 11.03.2011, 09:03
So einfach ist es nicht. Das Gesetz über das Allthing gibt die Möglichkeit her, das manche Gesetze eben nicht nur mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Wenn ein Passus in das Gesetz aufgenommen wird, dass es nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann, ist das gültig.

Jónas Sigurðsson

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Justizministerium - 11.03.2011, 09:34
Hm, darüber, dass man das Gesetz selbst auch schützt, habe ich noch nicht nachgedacht. Das muss ich mir nochmal genauer überlegen, ob das nicht irgendwelche Probleme macht. 2/3-Mehrheiten werden ja oft für Verfassungsänderungen verlangt, aber ich glaube, das funktioniert nur deswegen, weil die Verfassung über allen anderen Gesetzen steht.

Eine Folge wäre auf jeden Fall, dass ein Allthing mit einer einfachen Mehrheit ein Gesetz beschließen könnte, das gar nicht geändert werden darf. Damit würde das Allthing seine eigene Souveränität dauerhaft einschränken. Ich bin mir nicht sicher, ob das eine gute Idee ist. Für ein Ermächtigungsgesetz wäre es natürlich die perfekte Grundlage. ;)

Sjón

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Justizministerium - 11.03.2011, 12:30
Kann man diesen "Ausschuss" nicht einfach "würfeln"?

Thelma Vilhjálmsdóttir

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Justizministerium - 11.03.2011, 13:13
Sjón ich glaube das uns da die Wahrscheinlichkeit einen strich durch die Rechnung macht.

Erstens sind sie nicht vom Souverän "ernannt".
Zweitens könnte ich, um es zu manipullieren, möglichst viele Sockenpuppen zur Würfelung antreten lassen.
Drittens gibt es keine qualitative Sicherung, ich traue Personen zu, nicht extrem radikale Entscheidungen durch zu führen.

Der Zufall weiß nicht, ob eine Person "fähig" ist.

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Sjón

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Justizministerium - 11.03.2011, 13:17
Ich bin trotzdem der Meinung, dass aus 10 Goden, 3 so ausgewählt werden können, dass sie gut urteilen können. Des Weiteren besteht die Judikative dann aus dem Souverän, da muss nichts gewählt werden.